AGB
Geltungsbereich
Sie bilden einen integrierenden Bestandteil
unseres Vertrages mit dem Besteller, unabhängig davon, in welcher Form der Vertrag
abgeschlossen wird (schriftlich, online, telefonisch, mündlich oder durch konkludentes
Verhalten). Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen (inklusive Beratungsleistungen) und zwar auch dann, wenn darauf bei weiteren
Geschäftsbeziehungen nicht mehr ausdrücklich darauf verwiesen wird. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen
werden nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden
technischen Normen und Richtlinien: Normen SN EN, Richtlinien SIGAB
Angebote
Sind freibleibend und verstehen sich nur für die aufgeführten Stückzahlen, Masse und Gesamtmengen in einer Lieferung.
Bezüglich unseren Angeboten, die nicht oder nicht durch uns zur Ausführung kommen, behalten wir uns vor, eine Pauschale von CHF 150.– für Anfahrtskosten, Massaufnahme und anderen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Bestellungen
Werden schriftlich bestätigt und können ungeachtet des Liefertermins sofort fabriziert werden. Kosten im Zusammenhang mit Bestellungsänderungen werden mit mindestens CHF 50.- verrechnet. Mass- und Ausführungsänderungen bei Aufträgen in Produktion sind ausgeschlossen. Falschlieferungen zufolge von Missverständnissen bei telefonischen Bestellungen und Kontrollversäumnis unserer Auftragsbestätigungen sofort nach Post- Mailzustellung gehen zu Lasten des Bestellers. Für Nachbestellungen sind wir nicht an die Preise eines vorausgehenden Auftrags gebunden.
Das Einholen der Baueingabe ist Sache der Bauherrschaft.
Verpackung
Wir bestimmen die Verpackungsart. In der Regel erfolgt die Lieferung offen auf
Glastransporteinrichtungen, die in unserem Eigentum verbleiben und uns innert Monatsfrist
nach Lieferung zurückzugeben sind. Allfällige Mehrkosten bei Nichteinhaltung dieser Frist
werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wünscht der Besteller eine andere
Verpackungsart, trägt er die damit verbundenen Mehrkosten und übernimmt die Haftung
für Schäden bei Transport und Lagerung.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruchs, gehen beim Abholen durch den Kunden beim Auflad, bei Lieferung durch uns nach erfolgtem Ablad, bei Montage durch uns mit dem Abschluss derselben auf den Besteller über. (Empfehlung: Abschluss einer Glasbruchversicherung durch den Besteller mit Gültigkeit ab Übergang von Nutzen und Gefahr). Spätere Reklamationen über Glasbruch werden nicht anerkannt. Andere Ansprüche als kostenlose Ersatzlieferung franko Kundenlager sind ausgeschlossen.
Ablad
Der Besteller hat am Abladeort für die Lagerung der Glastransportgestelle eine
ausreichende ebene Fläche mit festem Untergrund bereitzustellen.
Die notwendigen Hilfskräfte und – Geräte wie Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden bereitzustellen. Die Glastransport-Einrichtungen sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Glastransport-Einrichtungen werden verrechnet. Für allfällige Altglasentsorgung wird eine Gebühr erhoben.
Liefertermine
Gelten als Richttermine, die nach Möglichkeit eingehalten werden. Wird ein Termin erheblich überschritten, so ist der >Besteller nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind wegbedungen. Wird Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, die Lieferung spätestens
10 Arbeitstage nach Bekanntgabe der Abrufbereitschaft abzurufen. Tut er dies nicht
rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des
Bestellers einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von uns angesetzten
angemessenen Nachfrist nicht, gilt die Ware als abgerufen und geliefert und der Besteller
ist zu Zahlung verpflichtet.
Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zzgl. gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich verrechnet.
Die Preise verstehen sich verpackt, zzgl. allfällige Zuschläge wie LSVA,
Energiekostenzuschlag usw.
Montage-Bedingungen
Für die Ausführung von Verglasungsarbeiten gelten die Bedingungen gemäss Glasnorm 02 des SIGaB (Schweiz. Institut für Glas am Bau, Badenstrasse 21, 8004 Zürich)
Zahlungsbedingungen
Die verbindlichen Konditionen mit Zahlungsfrist sind unter dem Totalbetrag unserer Auftragsbestätigungen und Rechnungen vermerkt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% belastet. Übersteigt der Auftragswert einer Bestellung CHF 10‘000.-, können folgende Teilzahlungen verlangt werden:
⅓ bei Auftragserteilung, ⅓ bei Lieferung, ⅓ gemäss Zahlungsfrist auf der Auftragsbestätigung und Rechnung. Mangelnde Kreditwürdigkeiten des Bestellers berechtigen uns, jederzeit von einem Auftrag zurückzutreten und den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Betreibungsamt anzumelden
Gewährleistungspflicht
Wir leisten Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware keine Mängel, insbesondere keine
Mängel im Sinne der Richtlinien, herausgegeben von der technischen Fachstelle SIGAB
des Schweizerischen Flachglasverbands SFV, aufweist. Abweichungen in Massen,
Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen im Rahmen von branchenüblichen
Toleranzen und branchenüblichen Masstoleranzen beim Zuschnitt begründen keine
Gewährleistungsansprüche des Bestellers. Für Schäden, die auf ungeeignete oder
unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, Veränderungen
oder Reparaturen, fehlerhafte Behandlung oder ordentliche Abnutzung oder auf die
Nichteinhaltung der geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere die Richtlinien,
herausgegeben von der technischen Fachstelle SIGAB des Schweizerischen
Flachglasverbands SFV, zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewähr.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Ablieferung zu prüfen und abzunehmen.
Rügen sind umgehend, spätestens aber innert 10 Tagen und in jedem Fall vor
Verarbeitung, Einbau oder anderweitiger Benutzung, detailliert und unter Angabe der Art
des Mangels schriftlich anzubringen, ansonsten sämtliche Ansprüche bezüglich der
betreffenden Mängel verwirken. Uns ist außerdem Gelegenheit zu geben, die Mängel zu
prüfen.
Im Falle begründeter und rechtzeitig erhobener Rüge sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl die Ware umzutauschen, nachzubessern, Nachlass zu gewähren oder die Ware
gegen Rückerstattung des Entgeltes zurückzunehmen.
In der Regel liefern wir bei rechtzeitiger Rüge und berechtigter Beanstandung kostenlos
Ersatz.
Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind, soweit gesetzlich zulässig,
ausdrücklich ausgeschlossen. Auf keinen Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, wie namentlich entgangener
Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsverluste. Wir haften insbesondere nicht für
Schäden, die durch vom Besteller oder von Dritten ausgeführten Einbau-, Umglasungs-Notverglasungs-
, Nachbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten entstehen. In derartigen
Fällen hat der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
Garantiefrist
Für die oben zugesicherten Eigenschaften bieten wir während zweier Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme der Montagearbeiten Gewähr. Verdeckte Mängel 5 Jahre.
Toleranzen
Floatglas kann geringfügige, fabrikationsbedingte, einzelne visuelle störende Fehler aufweisen. Sie sind aufgeführt in der europ. Norm EN 572. Bei Verglasungen wird grundsätzlich die Durchsicht bei diffuser Beleuchtung gewertet. Als geringfügig gelten Fehler, wenn sie mit blossem Auge und unter diffusen Beleuchtungsverhältnissen aus einer Distanz von 3 Metern senkrecht zur Scheibenebene nicht erkennbar sind.
Mängelrügen
Der Besteller ist verpflichtet die Ware sofort nach Ablieferung zu prüfen, resp. Abzunehmen. Rügen bei Lieferungen sind innert 24 Stunden nach Erhalt resp. Abnahme schriftlich anzubringen. Bei den Montagearbeiten muss Die Rüge dokumentiert und innert 5 Tagen an uns bekanntgegeben werden.
Abnahme / Scheinbare Mängel
Aufgrund der hohen Fertigungsqualität des Floatglases sind die Eigenspannungen des Glases von grosser Gleichmässigkeit und führen daher nicht zum Glasbruch.
Glasbruch und sogenannte „Spannungsrisse“ sind deshalb ausschliesslich auf äussere mechanische und/oder thermische Einwirkungen zurückzuführen und fallen nicht unter Garantie. (Es wird deshalb empfohlen, eine Glasbruchversicherung abzuschliessen ab Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Besteller.)
Haftungsumfang
Im Falle begründeter und rechtzeitiger erhobener Rüge liefern wir kostenlos Ersatz für die mangelhafte Ware. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Besteller
über. Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt
anmelden zu lassen. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches
Einverständnis und verpflichtet sich, alle Massnahmen zu treffen und Rechtshandlungen
vorzunehmen, welche zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes
notwendig sind. Zur Sicherung aller Forderungen, welche wir gegen den Besteller haben,
tritt dieser uns alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der
Verwendung der von uns gelieferten Ware zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung des
Rechnungsbetrages in voller Höhe ab.
Besondere Eigenschaft
1. Verwendung oder Transport von Isolierglas auf Höhe über 1200 m.ü.M. erfordert Druckausgleich. Falls uns keine Angaben gemacht werden, wird immer Transport- und Montagehöhe von max. 1200 m.ü.M angenommen. Eine Haftung für Schäden zufolge Versäumnis dieser Angaben ist unserseits ausgeschlossen.
2. Anormale Beanspruchungen: Darunter fallen Verglasungen in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Schrägverglasungen, die hohen thermischen, statischen oder dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Gemäss Glasnorm 01. Art. 7.3 des SIGaB wird für solche Verglasungen jede Garantieleistung wegbedungen.
3. Physikalisch-optische bedingte Erscheinungen wie Doppelscheiben-Effekt, Interferenzerscheinungen und Antisotopien können nicht beanstandet werden.
Geltende Normen
Folgende Normen des SIGaB (Schweiz. Institut für Glas am Bau, Badenstrasse 21, 8004 Zürich) bilden integrierende Bestandteile vorliegender Bedingungen:
1. Glasnorm 01 – Anwendungstechnisch Vorschriften für Isolierglas
2. Glasnorm 02 – Montage Bedingungen
Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Ausschliesslichen Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.
Biel; Mai 2024